In Ruhe Abschied nehmen zu können, ist uns sehr wichtig. Ist ein Bewohner verstorben, entzünden wir zunächst als äußeres sichtbares Zeichen vor seinem Zimmer eine Kerze. Am Eingang des Hospizes wird zudem das sogenannte Brückenlicht entzündet. Der behandelnde Arzt wird zur ärztlichen Leichenschau und Feststellung des Todes gerufen und stellt den Totenschein aus.
Als Pflegende unterstützen wir in diesem schweren Moment die Angehörigen durch Dasein, Trost, Zuwendung und Gespräch.
Nach dem Tod eines Bewohners haben Angehörige und Nahestehende Zeit, im Bewohnerzimmer Abschied zu nehmen. Bis zu 36 Stunden ist auch für zu Hause Verstorbene nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz ein Verbleiben im Zimmer möglich. Der Verstorbene wird seinen und den Wünschen der Angehörigen gemäß gewaschen, umgekleidet und gebettet. Wir ermuntern Angehörige, dabei mitzuwirken, denn das aktive Tun wird oft als stärkend und tröstend erlebt. Auf Wunsch werden religiöse Rituale ermöglicht und unterstützt, zudem kann ein Seelsorger die Aussegnung vornehmen.
Der begleitende Mitarbeiter nimmt sich Zeit für ein persönliches Trauergespräch mit den Angehörigen. Die Familie entscheidet über die Wahl des Bestattungsunternehmens. Kerze und Brückenlicht werden nach der Überführung des Leichnams gelöscht.